Bildungsschecks


Bildungsschecks sind ein Zuschuss zu beruflichen Weiterbildungsausgaben für Beschäftigte in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Bezuschusst werden Ausgaben, die von Weiterbildungsanbietern der beruflichen Weiterbildung für die Teilnahme an deren Bildungsangeboten berechnet werden sowie Prüfungsentgelte. Berufliche Weiterbildungsangebote sind Lehrveranstaltungen, die der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Sie zielen darauf ab, den Teilnehmenden Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu vermitteln.
 
Ausgeschlossen sind

  • Arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen und Trainings, die dem Verkauf spezifischer Produkte dienen
  • Kurse, die ausschließlich zur Erlangung rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Sachkundenachweise notwendig sind, sowie der Erwerb von Fahrerlaubnissen
  • Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerklichen Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten dienen
  • Weiterbildungen in Form von Einzelunterricht (u. a. Coaching)
  • Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen, Kongresse u. Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 6 Unterrichtsstunden

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Zuwendungsvoraussetzungen
1. Der Inanspruchnahme von Bildungsschecks geht eine verpflichtende Bildungsberatung voraus.   
2. Die jeweiligen Weiterbildungsangebote entsprechen der Begriffsbestimmung.
3. Die Weiterbildung wird von einem zugelassenen Weiterbildungsanbieter angeboten.
4. Die Beschäftigten arbeiten in Unternehmen mit höchstens 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und haben im Jahr der Ausgabe der Bildungsschecks und im  vorausgehenden Kalenderjahr an keiner betrieblich veranlassten Weiterbildung teilgenommen.
5. Pro Kalenderjahr kann ein Arbeitnehmer maximal einen Bildungsscheck entweder im betrieblichen oder individuellen Zugang erhalten


Gültigkeitsdauer eines Bildungsschecks:

  • Die Frist zur Einreichung des Bildungsschecks bei Weiterbildungsanbieter beträgt höchstens drei Monate, beginnend mit dem Tag nach der Beratung.
  • Die Weiterbildungsanbieter sind gehalten, Bildungsschecks spätestens sechs Monate nach Ausstellung desselben durch die Beratungsstelle zur Erstattung zu beantragen.

Zuwendungsempfänger ...
sind die am Förderangebot "Bildungsscheck" beteiligten Weiterbildungsanbieter.  
 
Zielgruppe ...
des Förderangebotes "Bildungsscheck" sind Beschäftigte und Unternehmen mit höchstens 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.  
 
Finanzierungsart ...
Anteilsfinanzierung
 
Bemessungsgrundlage ...
Nachgewiesene, vom Bildungsanbieter erhobene Teilnahme- und Prüfungsentgelte.  
 
Förderhöhe ...

Max. 50 % der nachgewiesenen Teilnahme- und Prüfungsentgelte, höchstens jedoch 500 € pro Bildungsscheck.  
 
Für weitere Fragen sind wir für Sie da.
 
 
*ESF = Europäischer Sozialfonds