Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden. Dies kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen und sollte daher bei der Entscheidung über die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme unbedingt berücksichtig werden. Fort- und Weiterbildungskosten sind alle „Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen". Hierzu zählen alle Aufwendungen, die durch den Besuch der Veranstaltung anfallen, z.B. auch Fachbücher, Prüfungsgebühren und die Fahrtkosten zum Veranstaltungsort.