Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
(AFBG - „Meister-Bafög“)
Grundlage ist das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG)
Dieses so genannte „Meister-BAföG" soll diejenigen unterstützen, die nach ihrer Ausbildung weiterkommen wollen - zum Beispiel Meister, Fachwirte, Betriebswirte usw. Die Entscheidung, ob eine Förderung gewährt wird, fällt die Bezirksregierung Köln /Ausbildungsförderung. Die Kammern wirken bei der Durchführung des Gesetzes mit. Gefördert werden bei Teilzeitmaßnahmen
Bei Vollzeitmaßnahmen kann darüber hinaus ein einkommens- und vermögensabhängiger Unterhaltsbeitrag gewährt werden.
Die Förderung in Teilzeitform ist möglich für Maßnahmen, die mindestens 400 Unterrichtsstunden insgesamt umfassen und innerhalb von 48 Kalendermonaten abschließen. Innerhalb von 8 Monaten müssen mindestens 150 Unterrichtsstunden als Lehrveranstaltungen stattfinden. Jeweils 45 Minuten Lehrveranstaltung gelten als eine Unterrichtsstunde.
Für das Gesamtdarlehen müssen während der Dauer der Fortbildung und einer sich anschließenden Karrenzzeit von zwei Jahren - längstens für insgesamt sechs Jahre - weder Zinsen noch Tilgung gezahlt gezahlt werden. Nach Ablauf der Karrenzzeit ist das Darlehen innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 € zu tilgen. Das Darlehen kann in Teilbeträgen von vollen 500 € auch vorzeitig zurückgezahlt werden.
Neu ab 01.07.2009
Weitere Infos im Internet: http://www.bielefeld.ihk.de oder http://www.meister-bafoeg.info.