Bildungsprämie



Mit Beginn des Jahres 2010 wurde die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesregierung deutlich erhöht. Aktuell kann jeder Erwerbstätige, dessen Jahreseinkommen den Betrag von 25.600 Euro (51.200 Euro bei Verheirateten) nicht übersteigt, die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro pro Jahr erstattet bekommen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt damit Anreize für mehr Bildung und unterstützt die berufliche Weiterentwicklung eines jeden Einzelnen. Ein Prämiengutschein kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.

Prämiengutscheine werden nach einem persönlichen Gespräch in den zahlreichen Beratungsstellen der Region ausgestellt – auch in der BOW-Geschäftsstelle.

Rufen Sie uns an!  Tel.  0521 787166-5

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bildungspraemie.info.




Weiterbildungssparen „Spargutschein“

Unabhängig vom Einkommen können vom Weiterbildungssparen alle erwerbstätigen Personen profitieren, die über ein Ansparguthaben (VL = vermögenswirksame Leistungen, Arbeitnehmersparzulage) verfügen.

(Entnahme auf dem VermBG: Eine Entnahme aus dem Ansparguthaben kann auch vor Ablauf der sonst geltenden Sperrfrist für Weiterbildungszwecke verwendet werden,
ohne dass damit der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.)

Von beiden Förderungen „Prämiengutschein“ und „Spargutschein“ ausgenommen sind Nichterwerbstätige, z.B. Schüler, Auszubildende, Studenten, Personen im Ruhestand oder Personen in öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen.

Mit beiden Gutscheinen wird alles gefördert, was der individuellen beruflichen Weiterentwicklung dient. Eine Themeneinschränkung gibt es nicht.

Ausgeschlossen sind

  • Weiterbildungen, die nicht allgemein zugänglich sind
  • betriebliche oder freizeitorientierte Weiterbildungen
  • der Erwerb der Fahrerlaubnis und dazu gehörige Weiterbildungen
  • Schulungen, die der Gesetzgeber verlangt
  • Tagungen und Messen
  • Zuwendungsvoraussetzungen

    Die Vergabe der Prämiengutscheine ist an ein persönliches Beratungsgespräch geknüpft. Eine verbindliche Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung darf erst nach dem Beratungstermin stattfinden.